Europäischer Pflegedatenplan: der Benutzer bleibt mit dem IKT-Anbieter im Gesundheitswesen verbunden (vendor-lockin)

Am 13. Mai 2022 habe ich hier über die europäische Initiative zur Verbesserung des elektronischen Austauschs von Gesundheitsdaten in/zwischen EU-Ländern veröffentlicht. Es handelt sich um den Vorschlag zur Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum, für den 810 Millionen Euro im Voraus reserviert sind. Die Verordnung konzentriert sich besonders stark auf die problemlose digitale Übertragung von Gesundheitsdaten von einem Gesundheits-IT-System zu einem anderen. Das Wort Interoperabilität taucht daher häufig in der Verordnung auf. Beim Lesen des Dokuments und seiner Anhänge fällt auf, dass sich die Menschen tatsächlich für einen Kommunikationsstandard entscheiden. Man wählt keine tiefgehenden Datenspeicherungsstandards. Da die Produktdatenbanken der IT-Anbieter im Gesundheitswesen dieselben Gesundheitsdaten weiterhin auf unterschiedliche Weise speichern, wird es für Kunden von IT-Systemen im Gesundheitswesen daher weiterhin schwierig sein, von einem Anbieter zum anderen zu wechseln. Dies wird als Vendor-Lock-in bezeichnet. Die Verordnung wird das nicht lösen.

AUSTAUSCHFORMAT

In der Verordnung und den Anhängen wird immer erwähnt, dass das Ziel darin besteht, „das interoperable und zuverlässige europäische Austauschformat für elektronische Patientenakten“ zu erreichen. Eigentlich deutet nichts darauf hin, dass Anbieter von Gesundheits-IKT verpflichtet sind, Gesundheitsdaten eindeutig in ihren Datenbanken zu speichern, wie dies in der europäischen Norm/ISO-Norm 13606 festgelegt ist. Dies ist eine europäische Norm mit dem Ziel einer stabilen Informationsarchitektur für die gesamte elektronische Kommunikation medizinischer Daten pro Patient und nicht beispielsweise für statistische oder wissenschaftliche Forschung. Bei Anwendung des 13606-Standards ist der einfache Austausch von Gesundheitsdaten selbstverständlich. Nur wenige Lieferanten haben sich für die Anwendung dieses Standards entschieden.

Der einzige Hinweis auf die strukturierte Speicherung findet sich in Punkt 2.3 von Anhang 2. Dort heißt es, dass Daten strukturiert sein sollten, um den Austausch in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zu unterstützen, damit die Systeme miteinander kommunizieren können.

FHIR

Es gibt keinen anderen Weg, als dass man sich komplett für die Nutzung des FHIR-Kommunikationsstandards vorsortiert hat. FHIR steht für Fast Healthcare Interoperability Resources. Nachrichtenprofile werden basierend auf dem FHIR-Standard erstellt und von der IT-Branche implementiert. Es sieht so aus, als ob dies in Connecthatons of Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) getestet wird. Sie machen gute Fortschritte bei der Förderung und Erleichterung der Interoperabilität von IKT-Systemen im Gesundheitswesen. IHE ist eine Initiative von Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Industrie, um die Art und Weise zu verbessern, wie Computersysteme im Gesundheitswesen Informationen austauschen.

IHE fördert die koordinierte Nutzung etablierter Standards wie DICOM und HL7, d. h. FHIR, um spezifischen klinischen Anforderungen gerecht zu werden und eine optimale Patientenversorgung zu unterstützen. Mit IHE entwickelte Systeme kommunizieren laut IHE besser miteinander. Sie wären einfacher umzusetzen und würden es Gesundheitsdienstleistern ermöglichen, Informationen effektiver zu nutzen.

ANBIETER SPERREN

Die europäische Initiative wird zweifellos den Austausch von Gesundheitsdaten verbessern, aber sie wird nicht das grundlegende Problem der ungleichmäßigen Speicherung von Gesundheitsdaten in Systemen lösen. Die direkte Folge davon ist, dass ein Kunde eines Gesundheits-IKT-Anbieters mit dieser europäischen Regelung weiterhin an seinen Lieferanten gebunden bleibt. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt daher sehr schwierig und die Menschen bleiben sehr abhängig vom Anbieter, um eine Anwendung ihrer Wahl an ein bestehendes System anzubinden. Die Lösung des Vendor Lock-in ist nur durch die Anwendung des ISO/EN13606-Standards plus die Verwendung des Open Health Record-Standards möglich.

58, 220, 85 VOLT

Ich werde Sie durch das folgende Beispiel zur Funktionsweise des EHDS-Vorschlags und der Herstellerbindung führen. Angenommen, es gibt zwei Fabriken. In Fabrik A arbeitet das Stromnetz mit 58 Volt. Alle Geräte in der Fabrik und die die Fabrik verkauft, können nur mit dieser Spannung umgehen. Werk B arbeitet mit 85 Volt. Seine Produkte kennen nur 85 V als Betriebsspannung. Wenn diese Fabriken anfangen, miteinander zu kommunizieren, entscheidet die Geschäftsleitung, dass dies mit 220 V geschieht. Nach Erhalt der ausgetauschten Daten konvertiert jede Fabrik diese wieder für die Verwendung mit ihrer eigenen Spannung. Geräte aus den Werken A und B sind trotz des Austauschformats nicht zwischen Werken austauschbar und Kunden beider Werke müssen entweder 58 V oder 85 V wählen. Sie sind weiterhin an ihren Lieferanten gebunden. Entscheiden sich beide Werke für 220 V, ist dieses Problem vorbei.

ABSCHLUSS

Wie oben beschrieben, ist die Norm ISO EN13606 mindestens gleichwertig, wenn es um den Nachrichtenaustausch geht. Es geht nicht nur darum, den Anbieter zu eliminieren. Auch würde es aber kooperierenden Gesundheitsdienstleistern ermöglichen, sich auf der Grundlage lokaler Bedürfnisse anzupassen, anstatt eines europaweit vereinbarten Nachrichtenprofils.

Der europäische Vorschlag befasst sich nur mit der Interoperabilität, könnte aber durch Anpassung oder Anpassung eine viel wichtigere Rolle spielen. Es ist jedoch absehbar, dass die Anbieter von Gesundheits-IKT dies zu einem großen Verzögerungsfaktor machen werden, da dies ihr lukratives Geschäftsmodell mit Zwangseinkäufen beeinträchtigen wird.

W J. Jongejan, 11. Oktober 2022 auf www.zorgictzorgen.nl

Bild von Gerd Altmann von Pixabay

Ubersetzt mit Google Translate


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