Datenschutzgrundverordnung (in Kraft)
Europäische Datenstrategie (2020), grundlegendes Strategiepapier zu EU-Datenräumen und anderen Digitalisierungsprojekten, Grundlage für die unten genannten Verordnungen
Daten Governance Gesetz (2022, in Kraft ab 24. September 2023). Die Verordnung schafft einen Rahmen (Prozesse und Strukturen), um Datenaustausch zu erleichtern. Daten im Besitz von öffentlichen Stellen, privaten Unternehmen und Bürgern sollen branchen- und länderübergreifend ausgetauscht werden, um die Entwicklung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz zu ermöglichen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich zu fördern. Die Verordnung sieht auch vor, dass “Datenvermittlungsdienste” sichere Umgebungen für den Datenaustausch bereitstellen und für dieseenTransaktionen Gebühren erheben (“neues Geschäftsmodell”). (siehe auch: Pressemitteilung des EU-Rates zum Daten Governance Gesetz)
Datengesetz (Vorschlag wird derzeit verhandelt, wird nicht vor 2024 in Kraft treten). Die Verordnung zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten (“Internet der Dinge”) zu erleichtern, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln. Die Nutzer sollen ein Recht auf Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Geräte haben, die bisher oft nur von den Herstellern gesammelt werden. Sie können die Weitergabe dieser Daten an Dritte erlauben, welche ihrerseits darauf basierende Dienste anbieten können. Öffentliche Stellen sollen Zugang zu den Daten privater Unternehmen erhalten, die im Falle öffentlicher Notlagen benötigt werden. Auch Forscher sollen leichteren Zugang zu Datenmaterial erhalten. (siehe auch: Pressemitteilung des EU-Rates zum Datengesetz)
Gesetz über künstliche Intelligenz (Vorschlag)